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Wie helfen wir Ihnen?

Die Ombudsstelle der Privatversicherung und der Suva hilft

unentgeltlich und unbürokratisch;
unter Wahrung der Vertraulichkeit;
neutral;
in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache.

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Wobei helfen wir?

In folgenden Bereichen

können wir tätig werden
zuständig
können wir nicht tätig werden
nicht zuständig

Wir prüfen konkrete Anfragen und Be- schwerden, die eine Partnergesellschaft unserer Stiftung, die Suva oder eine BVG-Sammelstiftung bei einem schweizerischen Lebensversicherer betreffen.

Wir klären Fragen des Vorgehens, des Sachverhalts und des Rechts im Bereich der Privatversicherung, des UVG, der Militärversicherung (MV) und des BVG (Sammelstiftungen bei einem schweizerischen Lebensversicherer).

Wir holen die zur Bildung einer eigenen neutralen und unabhängigen Meinung notwendigen Informationen beim Versicherer ein.

Wir vermitteln bei Problemen und Konflikten (Mediation).

Wir arbeiten Vorschläge und Empfehlungen für die aussergerichtliche Streitbeilegung aus.

Allgemeine Versicherungsberatung.

Wenn eine ausländische oder keine Partnergesellschaft der Stiftung betroffen ist (vgl. angeschlossene Gesellschaften).

Krankenversicherungsprobleme (obligatorische Krankenpflegeversicherung sowie Zusatzversicherung).*

AHV, IV, EO.

Wenn ein Rechtsbeistand oder eine Fachperson für Sie tätig ist.

Wenn ein Gerichtsverfahren hängig ist oder im UVG oder in der MV eine Verfügung ergangen ist.

Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten.

Geschäftspolitische Belange eines Versicherers.

 

* Haben Versicherte Probleme mit ihrer Krankenkasse, können sie die Dienste des Ombudsman der Krankenversicherung beanspruchen. Seine Zuständigkeit erstreckt sich sowohl auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung als auch auf die Zusatzversicherung gemäss Versicherungsvertragsgesetz VVG.

Die Krankenkassen, die der Ombudsstelle für die Krankenversicherung angeschlossen sind, finden Sie unter: https://secure.om-kv.ch/html/krankenversicherer.php.

 

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Welche Informationen / Unterlagen brauchen wir von Ihnen?

> Bitte benutzen Sie unseren Musterbrief   Musterbrief

A) IHRE ANGABEN   B) UNTERLAGEN (Kopie)
Personalien der versicherten Person;   Versicherungspolice mit Allg. Vertrags- bedingungen (bei BVG-Angelegenheiten: Vorsorgeausweis, Reglement);
Name der betroffenen Versicherung;   Vollständige Korrespondenz mit der Versicherungsgesellschaft;
Kurzbeschrieb des Sachverhalts;   Alle wichtigen Unterlagen zum Sachverhalt;
Kurzbeschrieb Ihrer Anfrage/Beschwerde   Allfällige Beweismittel oder Zeugenaussagen.

Diese Angaben und Unterlagen werden ohne Ihre gegenteilige Instruktion im Falle einer Intervention an die Gesellschaft weitergeleitet.

WICHTIG: Läuft bereits eine Frist zur Einreichung einer Einsprache oder Beschwerde, unterbricht oder verlängert die Anrufung der Ombudsstelle den Fristenlauf nicht! Die Anrufung der Ombudsstelle hat zudem keine verjährungsunterbrechende Wirkung. Verjährungsunterbrechende Handlungen liegen in der Verantwortung der Beschwerdeführenden.


> Schicken Sie Ihre Anfrage/Beschwerde mit den zugehörigen Unterlagen per Post an:

Ombudsstelle der Privatversicherung und der Suva
RA Martin Lorenzon
Postfach 2646
8022 Zürich

Telefon: 044 211 30 90
Fax: 044 212 52 20
E-Mail: help@versicherungsombudsman.ch

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