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Wir
prüfen konkrete Anfragen und Be- schwerden, die eine
Partnergesellschaft unserer Stiftung, die Suva oder
eine BVG-Sammelstiftung bei einem schweizerischen Lebensversicherer
betreffen.
Wir
klären Fragen des Vorgehens, des Sachverhalts und des
Rechts im Bereich der Privatversicherung, des UVG, der
Militärversicherung (MV) und des BVG (Sammelstiftungen
bei einem schweizerischen Lebensversicherer).
Wir
holen die zur Bildung einer eigenen neutralen und unabhängigen
Meinung notwendigen Informationen beim Versicherer ein.
Wir vermitteln bei Problemen und Konflikten (Mediation).
Wir
arbeiten Vorschläge und Empfehlungen für die aussergerichtliche
Streitbeilegung aus.
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Allgemeine
Versicherungsberatung.
Wenn
eine ausländische oder keine Partnergesellschaft der
Stiftung betroffen ist (vgl. angeschlossene
Gesellschaften).
Krankenversicherungsprobleme
(obligatorische Krankenpflegeversicherung sowie Zusatzversicherung).*
AHV,
IV, EO.
Wenn
ein Rechtsbeistand oder eine Fachperson für Sie
tätig ist.
Wenn
ein Gerichtsverfahren hängig ist oder im UVG oder in
der MV eine Verfügung ergangen ist.
Geltendmachung
von Ansprüchen gegenüber Dritten.
Geschäftspolitische
Belange eines Versicherers.
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